BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Vorgeschichte, Begriff

Vorgeschichte, komplexe finanztechnische (complex financial history)

Begriff aus dem Prospektrecht der EU; angesprochen sind damit Emittenten, welche dem Anleger eine klare Durchsichtigkeit ihrer geschäftlichen Lage verunmöglichen. Siehe Prospekt- Rechtssetzung der EU. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 33 f. (Erläuterung der bezüglichen Verordnung der EU vom März 2007).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen