BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Vogtgeld, Fautgeld

Vogtgeld auch Fautgeld und Vogtpfennig (bailiff due, protector due)

In alten Dokumenten eine Abgabe zur Besoldung des Vogts (auch Faut[h] geschrieben = Schirmherr, beaufsichtigender Beamter; lateinischen ADVOCATUS = Anwalt), zunächst besonders für Schutz und Sicherheit sowie das friedliche Zusammenleben der Hörigen geistlicher Herrschaften zuständig. -Im einzelnen waren die Aufgaben und Befugnisse des Vogtes je nach Land und Zeitalter unterschiedlich. In vielen Städten gab es auch einen Prachervogt, dem die Beaufsichtigung der Pracher (= Bettler; prachern = zudringlich betteln) oblag. Siehe Schutzgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen