Früher eine Abgabe, bemessen nach der Anzahl der Nutztiere, auch Klauensteuer genannt. Ausgenommen vom Viehgeld waren in der Regel Zugtiere (Lastvieh), das oftmals eigens besteuert wurde. Siehe Pferdegeld, Quickgeld, Zugtiergeld.
© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen