BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Verwertungsrate (recovery rate)
Wenn nicht anders definiert der Anteil an eingelegtem Geld, den ein Gläubiger bei Insolvenz eines Unternehmens erhält. Im besonderen bei Leveraged Buy-outs gesagt, bei denen vor-und nachrangige Darlehn mit jeweils unterschiedlichem Risiko zum Einsatz kommen. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2007, S. 16 f. (Aufriss des Finanzierungsgefüges).