BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Versicherungs-Zweckgesellschaft (insurance special pupose vehicle)
Eigens errichtete Firma, die Risiken von Erst-oder Rückversicherern übernimmt, ohne selbst Versicherung zu sein. Zweckgesellschaften sichern Schadenrisiken vollständig über die Begebung von Schuldtiteln oder auf anderem Wege ab. Siehe Verbriefung, Zweckgesellschaft. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 79 f. (Aufsichtsrechtliches).