BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Verschuldung (debt; indebtedness)
Die Summe der Verbindlichkeiten eines Privathaushalts, eines Unternehmens oder eines Staates. Volkswirtschaftlich betrachtet die Verpflichtungen aus Kreditaufnahmen des Staates, der Unternehmen und der Privathaushalte gesamthaft. Die Verschuldungsquote (auch Verschuldungsgrad genannt) ist für die Geldpolitik von Bedeutung. Die Verbindlichkeiten nur des Staates (so vor allem in Zusammenhang mit dem EU-Vertrag gemeint). In der (vierteljährlichen) Finanzierungsrechnung der EZB: Kredite, begebene Schuldverschreibungen und Pensionsrückstellungen nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften, die am Ende des Berichtszeitraums zu Marktpreisen bewertet werden. Der aktuelle Verschuldungsstand im Sinne von findet sich unter der Rubrik "Finanzlage der Öffentliche Finanzen" im Teil "Statistik des Euro- Währungsgebiets" des jeweiligen Monatsberichts der EZB ausgewiesen. Siehe Ausgabenquote, Deficit-Debt-Adjustment, Modigliani-Miller-Theorem, Verschuldungs-Koeffizient, Verschuldungsquote. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Dezember 2001, S. 19 ff., Monatsbericht der EZB vom August 2002, S. 68, Monatsbericht der EZB vom April 2005, S. 75 (wegen der Vergleichbarkeit der Statistiken), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2005, S. 23 ff. (ausführliche Darstellung), Monatsbericht der EZB vom Oktober 2006, S. 71 ff. (wichtige Darlegungen zur Erfassung der Vermögensposition; Übersichten), Monatsbericht der EZB vom April 2007, S, 95 ff. (Berechnung des Schuldenstandes; Definitionen, Übersichten); Monatsbericht der EZB vom März 2008, S. 63 (Anstieg der Verschuldung der Privathaushalte seit 2000).