BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Verlust (loss)
Allgemein ein in seinem Ausmass nicht genau bezeichneter Schwund, eine schädigende Abnahme, im Extremfall gar eine völlige Einbusse (etwa der Kaufkraft des Geldes; des Vertrauens der Kunden in eine Bank). Jederart Minderung des Vermögens einer Wirtschaftseinheit. Im besonderen: auf dem Finanzmarkt bringt bei einem Engagement der Einsatz von Geld (die getätigten Ausgaben) weniger als Null Gewinn; der Erfolg ist negativ. Siehe Ausfall, Aufwendungen, Imparitätsprinzip.