BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Vergütung (payment; [performance] fee; credit entry; gratification)
Allgemein die Zahlung eines Geldbetrags aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung, vor allem bei Arbeitsverträgen gesagt: Gehalt, Verdienst, Arbeitsentgelt. Die Entlohnung für Dienstleistungen bestimmter Berufe, wie Rechtsanwälte, Urheber oder Künstler: Honorar, Gage. Auf dem Finanzmarkt im besonderen der Betrag, den ein Dienstleister (Bank, Vermögensverwalter) für seine Bemühungen jeweils in Rechnung stellt: Preis, Courtage, Provision, Taxe, Gebühr. Die Gutschrift (Zubuchung) einer Bank auf das Konto des Kunden, im Gegensatz zur Lastschrift (debit entry). In der arbeitsrechtlichen Literatur manchmal für eine Aufwandsentschädigung (expense allowance) gesagt. Ein zusätzliches Entgelt für (besondere) Leistung: Anerkennungsprämie, Bonus, Prämie, Gratifikation. Die Einräumung eines besonderen Nachlasses (Rabatts) beim Absatz von Gütern aller Art (auch Wertpapieren): eine Bonifikation (bonification). In technischer Bedeutung meint Vergütung (coating) den Schutz von Werkstoffen durch Zerstörung und Zersetzung; besonders in der Optik die Beschichtung von Glasflächen durch Aufdampfen. Siehe Abstandsgeld, All-in-Fee, Bankgebühren, Bonus, Courtage, Deduktion, Entgelt, High Watermark- Methode, Provision, Refaktie, Verlustübernahme, persönliche.