Stellen, Aufsichtsrechtlich

Stellen, öffentliche (public sector entities)

15.04.2008 - 00:20:39

Aufsichtsrechtlich definiert (in der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14

Aufsichtsrechtlich definiert (in der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute) als "nicht-gewerbliche Verwaltungseinrichtungen, die von Zentralstaaten, Gebietskörperschaften oder von Behörden, die in den Augen der zuständigen Behörden die gleichen Aufgaben wie regionale und lokale Behörden wahrnehmen, getragen werden, oder im Besitz von Zentralstaaten befindliche Unternehmen ohne Erwerbszweck, für die eine einer ausdrücklichen Garantie gleichstehende Haftung gilt, einschliesslich selbst verwalteter Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die einer öffentlichen Beaufsichtigung unterliegen." Siehe Bail-out, Gebietskörperschaften, Parafiskus, Staat.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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