Saldierungs-Verbot (balancing prohibition)
15.04.2008 - 00:20:39Saldierungs-Verbot (balancing prohibition). Grundregel, nach der in keinem Fall Schulden mit Vermögenswerten aufgerechnet werden dürfen; beide sind allemal getrennt voneinander auszuweisen
Grundregel, nach der in keinem Fall Schulden mit Vermögenswerten aufgerechnet werden dürfen; beide sind allemal getrennt voneinander auszuweisen. Ebenso dürfen Aufwendungen nicht mit Erträgen oder Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden.