BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Rücktausch-Verpflichtung (repayment requirement)
Inhaber von E-Geld können dessen Rücktausch zum Nennwert bar oder durch Überweisung verlangen, wenn der Rücktauschbetrag 10 EUR überschreitet; siehe § 22a KWG. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2002, S. 21 f.