BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Rückkaufsvereinbarung (repurchase agreement, back-buying deal)
Vereinbarung, nach der ein Vermögensgegenstand verkauft wird, die aber den Verkäufer gleichzeitig berechtigt und verpflichtet, diesen Vermögensgegenstand zu einem bestimmten Preis zu einem künftigen Zeitpunkt oder auf Anforderung zurückzukaufen. -Eine solche Vereinbarung gleicht wirtschaftlich einem besicherten Kredit, allerdings ohne dass dabei das Eigentum an den Sicherheiten übertragen wird. Die EZB nutzt bei seinen befristeten Transaktionen Rückkaufsvereinbarungen mit fester Fälligkeit. Siehe Repo-Geschäft, Rückführungs- Option. Vgl. Jahresbericht 2001 der EZB, S. 232 (zur genaueren Abgrenzung), Monatsbericht der EZB vom Oktober 2007, S. 93 ff. (Vergleich der Regelungen für Sicherheiten bei der EZB mit USA und Japan; viele Übersichten).