BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Ritter, weisser (white knight)
Ein Investor, der bei einer feindlichen Übernahme dem bezielten Unternehmen zu Hilfe kommt. Dies geschieht dann zum Vorteil der Zielgesellschaft, wenn der weisse Ritter (langfristig betrachtet) bessere Bedingungen bietet. Siehe Abwehrmassnahme, Aktientausch-Übernahme, Bieter, Buy out, Erwerbsangebot, Fusionen und Übernahmen, Gift-Tablette, Material-Adverse-Change-Klauseln, Pac-Man- Strategie, Pflichtangebot, Spin-off, Squeeze-out, Stimmrechts-Datenbank, Synergiepotentiale, Trade Sale, Transaktionsbonus, Übernahme-Angebot, Übernahme-Ankündigung. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 182 ff (Bayer AG als weisser Ritter bei Schering).