BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Repo-Geschäft, Rückkaufsvereinbarung

Repo-Geschäft (repurchase agreement)

Rückkaufsvereinbarung bei Wertpapiergeschäften (Verkauf unter gleichzeitigem Termin-Rückkauf), meistens bezogen auf den Verkehr zwischen Zentralbank und Geschäftsbanken. Der Rückkaufpreis setzt sich zusammen aus Kaufpreis und Zins. -Wirtschaftlich betrachtet gilt das Repo-Geschäft als gedeckter Kredit, wobei jedoch Kursschwankungen während der Laufzeit im Fall einer Über-oder Unterdeckung des Kredits zu einem regelmässigen Margenausgleich führen. Zweck der Repo- Geschäfte mit der Zentralbank ist die kurzfristige Liquiditätssteuerung durch die diese. Siehe Finanzmarktintegration, europäische, Geldschöpfung, Geldmarkt-Segmente, Pensionsgeschäft, liquiditätszuführendes, Pensionssatz, Refinanzierungsgeschäft, längerfristiges. Vgl. ausführlich Monatsbericht der EZB vom November 2002, S. 61 ff.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen