BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Rekognitionsgeld ()
Eine frühere Zahlung, die bei Beglaubigung von Dokumenten sofort in Bargeld zu entrichten war. Eine Abgabe, die Schiffen beim Befahren bestimmter Flüsse auferlegt wurde. Siehe Furtgeld, Octroi, Rheinoctroi, Schleusengeld.