BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Refaktie, Bedingungen

Refaktie (abatement)

Eine freiwillig oder unter besonderen Bedingungen vertraglich vereinbarte Rückvergütung (Bonifikation) bei der Frachtberechnung. Preisabzug gemäss § 380 HGB bei fehlerhafter bzw. beschädigter Ware. Siehe Deduktion, Dekort.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen