BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Rating, externes (external rating)
Vorschrift einer Aufsichtsbehörde, wodurch Banken verpflichtet werden, die Schuldnerbonität durch eine unabhängige Rating-Agentur (also nicht bankintern) einschätzen zu lassen. Hierbei entsteht die Notwendigkeit, auch die Rating- Agenturen einer (internationalen) Aufsicht zu unterstellen. Denn dass praktisch drei Firmen und ihre paar Dutzend Analysten die Steuerung von Hunderten von Milliarden EUR übernehmen, wirft vielerlei Fragen auf. Siehe Bonitätsklasse, Mindestanforderungen an das Risikomanagement, Rating-Agentur, Risikomanagement. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2001, S. 21 (zu den fünf Kriterien, die eine Rating- Agentur erfüllen muss).