BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Raider, Investor

Raider (raider)

Allgemein ein Investor, der ein Unternehmen gegen den Willen des Managements zu übernehmen sucht. -Raiding in Bezug auf Banken ist weniger wahrscheinlich, weil die Aufsichtsbehörden dies in aller Regel nicht zulassen. In Deutschland muss nach § 2b KWG jede beabsichtigte bedeutende Beteiligung an einem Kreditinstitut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angezeigt werden; die Aufsichtsbehörde kann eine Untersagung nach § 44b KWG verfügen. Siehe Bieter, Europa-AG, Fusionen und Übernahmen, Gift-Tablette, Squeeze-out, Übernahme-Angebot, Übernahmebeirat, Übernahmerisiken, Zielgesellschaft.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen