BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Referenzpreis, Grundpreis

Referenzpreis (reference price; underlying asset)

Ein Grundpreis, zu dem je nach Marktlage bzw. fiskalische Belastungen (wie etwa dem Mautgeld im Transportgewerbe) Zuschläge oder Abschläge (Preis-Korridore) gerechnet werden. In der Wahrnehmung der Verbraucher eine Ankergrösse (wie der Preis für Milch, Brötchen oder Benzin), anhand derer sie die Inflation beurteilen. Der erzwungene (wie vor allem bei Arzneimitteln) Preis im Herstellerland (Deutschland), der dann auch von Behörden in den Exportländern dem Anbieter vorgeschrieben wird. An der Börse manchmal für den Kurs des letzten Abschlusses, für den Schlusskurs (closing price) gesagt. Der vertraglich festgelegte Preis, zu dem man einen Optionsvertrag ausüben kann; manchmal auch Basispreis und Ausübungspreis genannt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen