Pfandleiher (pawnbroker)
15.04.2008 - 00:20:39
Betriebe, die gewerbsmässig verzinsliche Darlehn gegen die Verpfändung von (Wert)Gegenständen gewähren. Sie gelten in Deutschland zwar nach § 2, Abs. 1 KWG nicht als Kreditinstitute, sind aber im Zuge der Geldwäsche in das Visier der Behörden gekommen. Ihr Betrieb ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Siehe Beleihungswert, Faustpfand, Zahlhaus.
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