Paraphernalgeld (paraphernalia)
15.04.2008 - 00:20:39Paraphernalgeld (paraphernalia). In älteren Dokumenten Bargeld oder Vermögensgegenstände, die eine Braut bei der Heirat einbringt, ehevertraglich ihr Eigentum bleibt und von ihrem Mann als Sondergut verwaltet wird; von para = neben und pherne = Mitgift
In älteren Dokumenten Bargeld oder Vermögensgegenstände, die eine Braut bei der Heirat einbringt, ehevertraglich ihr Eigentum bleibt und von ihrem Mann als Sondergut verwaltet wird; von para = neben und pherne = Mitgift. Siehe Brautgeld, Hielichgeld, Wittum.