BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Prüfungsberichtsverordnung, PrüfbV

Prüfungsberichtsverordnung, PrüfbV (audit report regulation)

Die Aufsichtsbehörden gewinnen wichtige Informationen aus den Jahresberichten der Abschlussprüfer. Das legt es nahe, Form und Inhalt der Berichte zu vereinheitlichen. Zu diesem Zweck wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen 1998 entsprechende Richtlinien erlassen ("Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse und Zwischenabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzleistungsinstitute und über die Prüfung nach § 12 Abs, 1 Satz 3 des Gesetzes über Kapitalgesellschaften sowie die darüber zu erstellenden Berichte"). Die Verordnung wird von Zeit zu Zeit an sich verändernde Verhältnisse angepasst. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 110 (grundlegende Umgestaltung der Vorgaben), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 120 f. (Entwurf einer neuen PrüfbV). Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB: In den USA im Zuge der Sar- banes-Oxley Act 2002 errichtete und der Securities and Exchange Commission (SEC) beigeordnete Behörde, welcher die uneingeschränkte Prüfung der Jahresabschlüsse börsennotierter Aktiengesellschaften obliegt. Diese müssen jede beanstandete Position berichtigen (refiling). -Anlass war die Tatsache, dass durch geschönte Bilanzen der Aktienkurs vieler Gesellschaften hochgetrieben wurde. Deren Niedergang (2001: Enron, 2002: WorldCom) wirkte sich unter anderem auf die Sicherheiten der Kreditinstitute und Versicherungen durch ungenügende Unterlegung ungünstig aus. -Die von der Behörde erlassenen Vorschriften gelten auch für ausländische Unternehmen, deren Aktien zum Handel an Börsen der USA zugelassen sind. Die Behörde überwacht zudem den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer. Eine entsprechende Behörde für Deutschland (Europa) ist bis anhin noch nicht geplant. Siehe Anderson-Skandal, Angaben unrichtige, Anlegerschutz, Aufsichtsbehörden, Aufsichts-Kommission, Bilanz-Skandal, Corporate Governance, IFRS- Dialekte, Verlust-Tarnung, Straitjacking. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2005, S. 93 ff., Monatsbericht der EZB vom Mai 2005, S. 103.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen