BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Preissetzungsmacht (pricing power)
Die Möglichkeit einer Wirtschaftseinheit, aufgrund vor allem eines (Quasi)Monopols (wie etwa die OPEC) angesichts einer hervorragenden Unit-Value-Relation (die eine sehr hohe Produktqualität bzw. Wertschöpfung widerspiegelt) oder anderer Präferenzen (Markenname) die Angebotspreise in gewissem Rahmen zu bestimmen. -Weil für Darlehn an solche Unternehmen das Risiko geringer als im Durchschnitt der Kreditnehmer einer Bank ist, so werden diese in der Regel auch zu günstigeren Konditionen bedient. Dies wiederum stärkt die Ertragskraft der betreffenden Unternehmen. Siehe Bonitätsklasse, Importgehalt, Kreditrisiko, Kreditrisiko- Prämie, Risikoadjustierung, Strukturwandel, Terms of Trade, Unit-Value-Relation, Wechselkurs, Zinsallkokations-Funktion. Preisstreuung (price variance). Die Abweichungen der Preise vom Mittelwert in einem Wirtschaftsraum. Für die Geldpolitik ist die Kenntnis von Unterschieden von Bedeutung. Siehe Inflationsdifferenzen, Kompositions-Effekt, Realzinsargument, Wechselkurs-Effekt, realer. Vgl. Monatsbericht der EZB vom August 2002, S. 43 ff. (ausführliche Darstellung in Bezug auf Euroland).