BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Pfandleiher, Betriebe

Pfandleiher (pawnbroker)

Betriebe, die gewerbsmässig verzinsliche Darlehn gegen die Verpfändung von (Wert)Gegenständen gewähren. Sie gelten in Deutschland zwar nach § 2, Abs. 1 KWG nicht als Kreditinstitute, sind aber im Zuge der Geldwäsche in das Visier der Behörden gekommen. Ihr Betrieb ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Siehe Beleihungswert, Faustpfand, Zahlhaus.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen