BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Peter-Regel, Sozialgebilde

Peter-Regel (Peter principle)

In einem abgestuften, hierarchisch gegliedertem Sozialgebilde (wie in einer Bank) herrscht die Tendenz vor, dass ein Mitarbeiter bis zu seiner Stufe der Unfähigkeit aufsteigt. -Denn wer in seinem Arbeitsbereich Überdurchschnittliches leistet, der fällt auf und wird in der Regel nach oben befördert. Das geschieht nun freilich so lange, bis er schlussendlich eine Stellung erreicht hat, für deren Aufgabenbereich er weder das nötige Sachwissen noch die erforderliche Erfahrung mitbringt. Er verliert deswegen leicht den Überblick und fällt für das Unternehmen kostspielige Entscheidungen. Da sich dies insbesondere bei einer Bank verheerend auf die Einleger auswirken könnte, bedarf es hier unter anderem einer Aufsichtsbehörde. -Die Peter-Regel gilt nicht für die höheren Positionen bei staatlichen Behörden und bei der Zentralbank! Denn dort ist für den Aufstieg bzw. Einstieg in die Spitze gewöhnlich die Mitgliedschaft in einer politischen Partei massgebend. Siehe Intangibels, Risiko, personelles Peterspfennig (Peter pence): In den katholischen Ortskirchen der ganzen Welt jährlich am Fest der Apostel Petrus und Paulus (am 29. Juni bzw. am nachfolgenden Sonntag) veranstaltete Kollekte, deren Ertrag dem Papst zur freien Verfügung nach Rom überwiesen wird. Diese Umlage geht auf eine regelmässige Spende aus England des 8. Jhts. zurück (daher auch der Name!) und wurde in dem Rundschreiben "SAEPE VENERABILIS" des Papstes Pius IX vom 5. August 1871 im einzelnen geregelt. Siehe Ablassgeld, Annaten, Anzugsgeld, Beichtgeld, Dispensationsgeld, Kirchgeld, Opfergeld, Palliengeld, Prokurationsgeld, Seminargeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen