BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Patronatserklärung (guarantee)
In der Sprache der Aufsichtsbehörden eine Willenserklärung, durch die sich jemand verpflichtet, die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines anderen sicherzustellen. Derartige Geschäfte fallen in Deutschland unter § 1 KWG und sind daher erlaubnispflichtig. Siehe Ausserbilanzgeschäft, Aval, Bail-out, Bürgschaft, Garantiegeschäft, Kreditzusage, unwiderrufliche. Payback (so auch im Deutschen gesagt). Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter den Betrag, der einem Anleger beim Ausstieg aus einer kurzfristigen Investition zufliesst; also das eingesetzte Kapital plus dem Gewinn bzw. minus dem Verlust. Siehe Exit, Flip. PayDirect: Computerzahlungs-System der Firma Yahoo, ursprünglich auf die Bezahlung im Rahmen der Internet-Versteigerungen durch Yahoo ausgerichtet und später um weitere Funktionen ausgestaltet. Zum Jahresende 2007 beschloss Yahoo, den Dienst völlig einzustellen, weil er zu verlustreich war. Siehe Billpoint.