BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Parität (parity)
1 Die (behördliche) Festlegung des Wertes einer Währung gegenüber einem unterlegten Vergleichsmasstab, etwa 1 EUR = 1,180690 Sonderziehungsrecht. Der Wechselkurs als aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage gebildeter Preis kann davon mehr oder minder stark und auch mehr oder minder lang abweichen. 2 Bei Wandelanleihen bestimmt das Bezugsverhältnis (conversion ratio), wie viele Aktien man pro Anleihe beziehen kann. Multipliziert mit dem jetzigen Aktienkurs, erhält man die Parität, nämlich den Marktwert der Wandelanleihe. Siehe Abwertung, Aufwertung Parität, zeitindifferente (time indifferent parity): In Bezug auf das Geld meint man damit den Grundsatz, dass Geld als Masstab durch die Zeit den gleichen Wert, also die gleiche Kaufkraft behalten muss. Siehe Geldwert, Kaufkraft, Nominalwertprinzip.