BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Parallelitätsgebot, Devisen-Zwangswirtschaft

Parallelitätsgebot (equilibrium necessity)

Bei der Devisen-Zwangswirtschaft die Pflicht der Devisenbehörde, im voraus zeitlich abgestimmt nur jeweils so viele Devisen an Importeure abzugeben, wie Exporteure in dem betreffenden Fremdwährungsraum erlöst haben. Siehe Andienungspflicht, Ausfuhrprämie, Belassungsquote, Devisen-Vorleistung, Devisen- Zwangswirtschaft.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen