BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Organkredite, Aufsichtsrecht

Organkredite (credits to executives and staff)

Im deutschen Aufsichtsrecht Oberbegriff für Ausleihungen an Vorstände, Gesellschafter, Aufsichtsorgane, Prokuristen sowie deren Familienangehörige (samt Lebenspartner) und an nahestehende Unternehmen einer Bank. -Grundsätzlich verbieten die Aufsichtsbehörden solche Darlehn und machen Ausnahmen von mehreren Bedingungen abhängig; vgl. für Deutschland die Aufzählung in § 15 KWG. Siehe Abschottung, Chinese Wall, Corporate Governance, Insider-Meldepflicht, Mitarbeiter mit besonderen Funktionen, Mitarbeiterleitsätze, Need-to-know-Prinzip, Nominee, System Securities Watch Application (SWAP), Verhaltenskodex, Wall Crossing.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen