Nominalwertgarantie (deposit guarantee)
15.04.2008 - 00:20:39
Die Vereinbarung in (Kapitalanlage)Verträgen, dass ein Einzahler bei Auflösung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses (auch im Falle von Verlusten des Fonds) mit dem vollen einbezahlten Betrag abgefunden wird. -In Deutschland im Altersvermögensgesetz rechtlich vorgeschrieben; mindestens die einbezahlten Beträge müssen danach zu Beginn der Auszahlungsphase bereitstehen. Siehe Altersvermögensgesetz, Pensionsfonds. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2002, S. 28.

