Mittelstand, Definition

Nach der Definition der EU zählen dazu Kleinstunternehmen (konzernunabhängige, eigenständige Firmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und deren Umsatz oder Jahresbilanz 2 Mio EUR nicht überschreitet) die kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Freien Berufe, definiert als Arbeitende mit besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung, die persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig Dienstleistungen erbringen.

15.04.2008 - 00:20:39

Mittelstand (small firm sector)

Nach der Definition der EU zählen dazu Kleinstunternehmen (konzernunabhängige, eigenständige Firmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und deren Umsatz oder Jahresbilanz 2 Mio EUR nicht überschreitet) die kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Freien Berufe, definiert als Arbeitende mit besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung, die persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig Dienstleistungen erbringen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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