Finanzbranche, Abs

Nach § 1, Abs

15.04.2008 - 00:20:39

Finanzbranche (finance branche)

Nach § 1, Abs. 19 KWG versteht man darunter Banken, Wertpapier-Dienstleister und Versicherungen; im Gesetzestext sind nähere Abgrenzungen vorgenommen. Siehe Finanzindustrie, Finanzsektor.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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