Nach § 1, Abs
15.04.2008 - 00:20:39Finanzbranche (finance branche)
Nach § 1, Abs. 19 KWG versteht man darunter Banken, Wertpapier-Dienstleister und Versicherungen; im Gesetzestext sind nähere Abgrenzungen vorgenommen. Siehe Finanzindustrie, Finanzsektor.