BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Nummernkonto (number[ed] account)
Jedes Konto bei einer Bank, das nicht unter dem Namen und der Anschrift des Kunden, sondern alleinig unter der Kontonummer geführt. Bei Eröffnung des Kontos wird allerdings (im Gegensatz zum anonymen Konto) eine Identitätsprüfung durchgeführt. Die Verbindung zwischen der Kontonummer und dem jeweiligen Kontoinhaber ist nur einem kleinen Kreis leitender Mitarbeiter einer Bank bekannt. -In Deutschland sind Nummernkonten nach § 154, Abs. 2 AO verboten. Siehe Address Spoofing, Authentifizierungsgebot, Geld, schmutziges, Geldwäsche, Hawala, Identitätsprüfungspflicht, Informationspflicht, Konten-Offenlegung, Kontensperre, Konto, anonymes, Nominee, Offshore-Finanzplätze, Pasion-Falle, Zahlungsverkehrsverordnung, Zinsinformationsverordnung. NYSE: Auch im Deutschen übliche Abkürzung. für New York Stock Exchange, der bis anhin die Leitlinie auf der ganzen Welt bestimmenden Neuyorker Effektenbörse. Siehe Big Board, Committee on Admission, Wall Street. Vgl. Monatsbericht der EZB vom November 2007, S. 67 ff. (Strukturelle Veränderungen am Aktienmarkt und Konsolidierung der Börsen; S. 69 f. NYSE Euronext).