BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Nachweismakelei (detection brokerage)
Die Empfehlung an Anleger, bestimmte Finanzinstrumente zu erwerben und Benennung eines Verkäufers. Diese Dienstleistung gilt als eine Unterart der Anlage-Vermittlung und bedarf der Erlaubnis. Siehe Anlageberatung, Beratung, Marktmissbrauchs-Richtlinie. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 199 f. (strittige Rechtsfragen).