Mistrade (mistrade)
15.04.2008 - 00:20:39
Im Finanzmarkt ein Geschäftsabschluss, der durch die irrtümliche Eingabe von Aufträgen zustande kommt und rückgängig gemacht werden kann. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 67 (Beschwerden über undurchsichtige Mistrade- Regelungen). Siehe Definitiver Kauf, Übertragung, endgültige.

