Leasinggeschäft (leasing business)
15.04.2008 - 00:20:39
Unternehmen, deren Haupttätigkeit im Abschluss von Verträgen über die Vermietung von Anlagen, Maschinen (einschliesslich Fahrzeugen) und (seltener) langlebigen Konsumgütern besteht. In Deutschland werden solche Dienstleister nach § 1, Abs. 3, . 3 den Finanzunternehmen beigezählt; sie bedürfen einer Erlaubnis nach § 32 KWG und unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Siehe Sale-and-Lease-Back.
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