BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Leibbürge, Person

Leibbürge (body pawn)

Die Überstellung einer (nahestehenden) Person an den Gläubiger zur Sicherung eines Darlehns. Siehe Freikauf, Kinderpfand, Loskauf.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen