Kursänderungs-Begrenzung, Warenbörsen

Kursänderungs-Begrenzung (tick)

15.04.2008 - 00:20:39

An Warenbörsen der USA die kleinste, von der Börsenbehörde erlaubte Kursschwankung nach oben oder nach unten für einen Terminkontrakt

An Warenbörsen der USA die kleinste, von der Börsenbehörde erlaubte Kursschwankung nach oben oder nach unten für einen Terminkontrakt. Unterschiedliche Kontrakte haben jeweils ihrer eigene, festgelegte Tick-Grösse. Börsenmakler sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Aufklärungspflicht über allfällige Ticks zu informieren. Siehe Arrondierung, Bonus-Zertifikat, Commodity Fund, Gap, Kursschwan- kungs-Limit, Odd-Lot.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

@ ad-hoc-news.de

Hol dir den Wissensvorsprung der Profis. Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Trading-Empfehlungen – dreimal die Woche, direkt in dein Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr.
Jetzt anmelden.