Kontosperre, Bundesanstalt

Kontosperre (freeze of account)

15.04.2008 - 00:20:39

Seit November 2003 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäss § 6a KWG das Recht, Banken (Zahlungs)Aufträge betreffend bestimmter bei ihr unterhaltenden Konten zu untersagen

Seit November 2003 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäss § 6a KWG das Recht, Banken (Zahlungs)Aufträge betreffend bestimmter bei ihr unterhaltenden Konten zu untersagen. Diese Befugnis wurde im Zuge der Terrorismus-Finanzierung eingeführt. Siehe Address Spoofing, Financial Action Task Force on Money Laundering, Geldwäsche, Konten-Offenlegung, Konto, falsches, Kundendaten-Informationspflicht. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 72.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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