BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Jägergeld (redemption for hunting accomodation; tenancy of a shoot)
Frühere Zahlung zur Ablösung der Verpflichtung (Fron), einem Jagdherrn das Jagdlager (auch: Jagdablager genannt) zu gewähren, nämlich Unterkunft und Verpflegung für die Jäger selbst zusamt dem Jagdtross (Gruppe von Personen, die zu Fuss, meistens im Frondienst, die berittenen Jagdherren zu begleiten hatten), die Jagdpferde (hunters) und die Hunde (deer-hounds) bereitzustellen. Frühere Abgabe an den Jagdherrn (master of the hounds) bei Umwandlung von Forsten in Bauland, auch Stockgarbe, Jägerhanf und Jägergarbe genannt. Heute manchmal noch gesagt von der Jagdpacht. Siehe Dienstgeld, Dispensationsgeld, Freikaufgeld, Frongeld, Lagergeld, Wildbanngeld.