Intercreditor Agreement (so auch im Deutschen gesagt, manchmal auch Gläubigervereinbarung)
15.04.2008 - 00:20:39
Eine vertragliche Regelung zwischen den verschiedenen Gläubiger eines Unternehmens, worin diese in erster Linie neben einem Informationsaustausch auch ihre jeweilige Stellung im Falle eines Kreditereignisses regeln. Siehe Ausfall-Risiko, Drittfälligkeits- Klausel, Drittverzugs-Klausel, Downgrade-Trigger-Klausel, Einlagensicherung, Event of Default, Kreditereignis, Kredit, notleidender, Londoner Verfahren, Solvenzrisiko, Value-at-Risk, Verlustteilungsprinzip.

