Leerverkaufs-Verbot, Deutschland

Leerverkaufs-Verbot (prohibition of short sales [uncovered sales])

15.04.2008 - 00:20:39

In Deutschland kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei drohender erheblicher Marktstörung Leerverkäufe auf dem Wertpapiermarkt untersagen.

In Deutschland kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei drohender erheblicher Marktstörung Leerverkäufe auf dem Wertpapiermarkt untersagen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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