BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Investmentanteil (fund share)
Anteilschein am Vermögen einer Kapitalanlagegesellschaft. -Die deutsche Rechtssprache kannte im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften nur den Begriff "Anteilschein", im Auslandinvestment-Gesetz wird in § 1 der Begriff "Investmentanteil" verwendet. Siehe Namensanteil. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 177 f. (Investmentmeldeverordnung).