BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Intercreditor Agreement (so auch im Deutschen gesagt, manchmal auch Gläubigervereinbarung)
Eine vertragliche Regelung zwischen den verschiedenen Gläubiger eines Unternehmens, worin diese in erster Linie neben einem Informationsaustausch auch ihre jeweilige Stellung im Falle eines Kreditereignisses regeln. Siehe Ausfall-Risiko, Drittfälligkeits- Klausel, Drittverzugs-Klausel, Downgrade-Trigger-Klausel, Einlagensicherung, Event of Default, Kreditereignis, Kredit, notleidender, Londoner Verfahren, Solvenzrisiko, Value-at-Risk, Verlustteilungsprinzip.