BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Immengeld, Früher

Immengeld (beekeeping fee)

Früher eine Abgabe für die Erlaubnis, Honigbienen halten zu dürfen. Eine frühere Gebühr, die nicht ortsansässige Imker (apiarists) in die Gemeindekasse zu entrichten hatten, wenn sie ihre Bienenvölker (bee colony) auf den Fluren der Gemeinde ausschwärmen liessen oder auch den Bienenstock (beehive) zur Überwinterung unterbrachten. Imme= Honigbiene. Siehe Beutnergeld, Zeidlergeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen