Holzfuhrgeld, Zahlung

Holzfuhrgeld (wood cartage redemption payment)

15.04.2008 - 00:20:39

Zahlung zur Ablösung der Verpflichtung, Holz der Herrschaft mit eigenem Gespann zuzuführen, die sog

Zahlung zur Ablösung der Verpflichtung, Holz der Herrschaft mit eigenem Gespann zuzuführen, die sog. Holzfuhr-Frohnde; wobei Frohnde (compulsive service) allgemein ein in früherer Zeit eigenhändig, körperlich zu leistender Dienst an die Frohn-Herrschaft (Grundbesitzer, Gemeinde) bezeichnet. Siehe Dienstgeld, Dispensationsgeld, Frongeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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