BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Hochzeitstischgeld (nuptial festivities fee)
Früher in deutschen Territorialstaaten verbreitete Abgabe, die bei Hochzeitsfeiern (mit Musik) in Bargeld fällig wurde. In Nassau- Oranien war beispielsweise ein Tisch mit 10 Personen abgabefrei. Jede Person über diese Zahl hinaus hatte eine relativ hohe Abgabe in Bargeld zu zahlen, wofür der Bräutigam haftete. Dazu mussten zehn Prozent der Hochzeitsgeschenke (deren Wert wurde amtlich vom Achtsmann [= vereidigter Taxator] festgestellt) an die Armenkasse abgeführt werden. Siehe Armengeld, Armenkasse, Brautgeld, Brauttafelgeld.