BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Handel, amtlicher (official trading)
In Deutschland an den Börsen das Geschäft mit Effekten, die zur amtlichen Notierung zugelassen sind. Die Kursfeststellung erfolgt durch amtliche Makler und wird börsentäglich veröffentlicht. Für in diese Form des Handels an Börsen einbezogene Wertpapiere führte ein öffentlich bestellter, vereidigter Kursmakler das Orderbuch (Skontro), auf dessen Grundlage die Feststellung der Kurse erfolgte. Der amtliche Handel war eine Besonderheit der deutschen Börsen seit 1896 und wurde 2002 durch den amtlichen Markt abgelöst. Der amtliche Kursmakler (official broker) wurde durch die Rechtsfigur des Skontroführers ersetzt. Siehe Börsenmakler, Börsenpreisfindung, Kursmakler.