Glockengeld auch Pulsantengeld (chimes fee)
15.04.2008 - 00:20:39Glockengeld auch Pulsantengeld (chimes fee). Eine Gebühr für das ortsübliche Geläut der Kirchenglocken, besonders bei Todesfällen (Anschlagen der Sterbeglocke; Läuten während der Abdankung) und Trauungen; auch Läutegeld (tolling fee) genannt
Eine Gebühr für das ortsübliche Geläut der Kirchenglocken, besonders bei Todesfällen (Anschlagen der Sterbeglocke; Läuten während der Abdankung) und Trauungen; auch Läutegeld (tolling fee) genannt. Bis in unsere Tage fliesst die entsprechende Zahlung zumeist dem Küster (Mesner, Sigristen) zu. Siehe Ablassgeld, Beichtgeld, Dispensationsgeld, Kathedralgeld, Kirchgeld, Konduktgeld, Opfergeld, Palliengeld, Peterspfennig, Prokurationsgeld, Seminargeld.