Gebietsansässige (residents)
15.04.2008 - 00:20:39Gebietsansässige (residents). Wirtschaftssubjekte, die ihren dauernden Wohnsitz in einem Staat bzw
Wirtschaftssubjekte, die ihren dauernden Wohnsitz in einem Staat bzw. in einem Währungsraum haben. Die Zentralbanken unterschieden bei der Mindestreserve-Pflicht in der Regel Einlagen von Gebietesansässigen und von Gebietsfremden (non-residents) Siehe Devisenbewirtschaftung, Fremdwährungskonto.